Professionelle Sprachmittlung für Gerichte, Notare und Behörden.
GERICHTSDOLMETSCHER / NOTARIATSDOLMETSCHER
PBLS verfügt über ein sehr umfangreiches Netzwerk mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen, die sich in ihrer Dolmetschertätigkeit als Gerichtsdolmetscher und Gerichtsübersetzer spezialisiert haben.

Wenn Ehe-, Gesellschafts- oder Grundstückskaufverträge mit ausländischen Beteiligten notariell beurkundet werden oder wenn Personen mit nicht ausreichenden Albanisch-Kenntnissen in einem gerichtlichen Verfahren als Kläger, Zeugen oder Angeklagte auftreten, ist es von besonderer Bedeutung, dass es mit Hilfe der Gerichtsdolmetscherin / des Gerichtsdolmetschers zu keinen Kommunikationsproblemen kommt. Schließlich wünscht sich keine der Parteien juristische Konsequenzen aus Mangel an Sprachkenntnissen.
Die Gerichtsdolmetscherin / der Gerichtsdolmetscher erfährt während des Einsatzes häufig sehr detaillierte und sensible Inhalte, die selbstverständlich streng vertraulich behandelt werden.
Vor jeder Verdolmetschung bei Gericht beruft sich der Gerichtsdolmetscher auf seinen allgemein geleisteten Eid. Steht zu einem bestimmten Termin für eine bestimmte Sprache kein allgemein beeidigter Dolmetscher zur Verfügung, so kann der Richter bei Eignung auch einen nicht beeidigten Dolmetscher hinzuziehen, der vor der Verhandlung vom Richter für diese entsprechende Sitzung vereidigt wird.
Gerichts- und Notariatsdolmetscher zeichnen sich nicht nur durch ihre Sprachkompetenz aus, sie sind darüber hinaus mit den in Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung üblichen Verfahren, den Gepflogenheiten und Termini bestens vertraut.
Wo werden Gerichtsdolmetscher / Gerichtsübersetzer eingesetzt?
- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
- Polizei
- Notare
- Rechtsanwälte
Auch für Privatkunden sind allgemein beeidigte Dolmetscher tätig. Zu den täglichen Aufgaben gehören beispielsweise auch das Übersetzen von Heiratspapieren und das Dolmetschen bei der Aufgebotsverhandlung (Verlobung) bzw. bei der Eheschließung, wenn einer der Ehepartner über nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Privatkunden beauftragen allgemein vereidigte Dolmetscher jedoch auch als Notariatsdolmetscher, z. B. bei Beurkundungen (Kauf einer Wohnung, Ehevertrag etc.).
